Jan
22
2008

RA_Exner
Die neuen Auktionen sind nicht so einheitlich, wie es auf den ersten Blick scheint: So können nach der Art des Ablaufs aufsteigende (Englische Auktion) oder absteigende (Holländische Auktion) unterschieden werden. Es kann nach Anzahl der Bietenden in einseitige und zweiseitige Auktionen unterschieden werden. Es kann nach der Zuschlagserteilung an den erst-, zweit- oder sonstigen Bieter unterschieden werden. Es kann nach beteiligten Kreisen unterschieden werden (B2B, B2C und C2C / P2P). Schließlich macht es einen Unterschied, ob eine Eigen- oder Fremdauktion vorliegt. Weiterlesen »
Tags: aufsteigend, Auktion, B2C, C2C, einseitig, englische, Fernabsatz, holländische, P2P, Zuschlag
Jan
20
2008

RA_Exner
Auf dieser Seite wird der Begriff der Versteigerung (Auktion) erläutert. Die Umgangssprache hat längst Versteigerungen und Auktionen mit eBay®, hood & Co gleich gestellt. Für den Jurist gibt es Unterschiede gegenüber Kunstauktionen unter Anwesenden, Zwangsversteigerung zur Begleichung offener Forderungen, der Hof- Versteigerung auf dem Land oder der Verwertungs- Versteigerung von Fundsachen. Lesen Sie hie mehr zur Entwicklung und der Bedeutung der juristischen Begriffsbestimmung der Online-Versteigerung. Weiterlesen »
Tags: Auktionator, Begriff, Bezeichnung, Irreführung, Zuschlag, Zwangsversteigerung
Jul
19
2006

Redaktion
Kammergericht Berlin, Beschluss v. 18.07.2006, 5 W 156/06
Wer als Unternehmer über eine Auktionsplattform Verkäufe tätigt, ohne dass vor Zuschlag alle Vertragsdaten in Textform mitgeteilt werden (können), der muss nach Vertragsschluss eine 1-monatige Widerrufsfrist einräumen. Kommt der Unternehmer als Anbieter dieser Pflicht nicht nach, steht einem Wettbewerber ein Klagerecht zu. Auf Grundlage dieser Mitteilung mahnte ein Abmahner, ein Verein mit Namen / URL “ehrlich-waehrt-am-laengsten.de” schon zahlreiche Shop-Betreiber ab.
Tags: Klagerecht, Unternehmer, Wettbewerber, Widerrufsfrist, Zuschlag