Mrz 25 2008
OLG Oldenburg: Einstellen einer Online-Auktion begründet verbindliches Angebot, Kein Anfechtungsrecht aus eBay-AGB
OLG Oldenburg, Urteil vom 28.07. 2005, 8 U 93/05 -
- Mit einem Warenangebots auf der Webseite von eBay zwecks Durchführung einer Online-Auktion wird ein ein verbindliches Angebot abgegeben.
- Die rechtliche Wirksamkeit eines solchen verbindlichen Angebots wird durch die nach den eBay-Grundsätzen mögliche, tatsächliche vorzeitige Beendigung der Auktion nicht berührt.
- Die Willenserklärung des Angebots kann der Anbieter nur im Wege der Anfechtung beseitigen.
Zu: §§ 130 Abs 1, 119 Abs 2 BGB Weiterlesen »
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