Apr 30 2008
LG Dortmund: Fehlende Hinweise auf Anbieterkennzeichnung, Widerruf- bzw. Rückgaberecht
LG Dortmund, Urteil vom 26.10.2006, Az. 16 O 55/06 – Ein gerichtsbekannter Wettbewerbsverein kann fehlende Anbieterkennzeichnung (`Impresum`) und auch die fehlenden Hinweise auf ein Widerrufs- oder Rückgaberecht abmahnen, wenn Audio- & Video-Aufzeichnungen oder Software nicht versiegelt sind. Weiterlesen »
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