Mrz 22 2008
LG Mainz: Unternehmereigenschaft des gewerblichen Verkäufers bei “Privatverkauf”; Spaßbieterklausel
LG Mainz, Urteil vom 06.07.2005, Az. 3 O 184/04 – Gewerblichkeit des Verkäufers wegen Vielzahl von Verkäufen und trotz Angabe „Privatverkauf” bei eBay;kein Ausschluss des Widerrufsrechts durch „Spaßbieter- Klausel”.
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