Dez 04 2008
OLG Brandenburg: Freigabe eines eBay-Mitglieder-Accounts nach Sperrung
Red. Leitsatz: Die allgemeine Berufung auf § 4 der AGB von eBay reicht nicht aus, um eine Sperrung eines mitgliedsaccounts zu begründen. Ein gesperrtes Mitglied kann im Eilrechtsschutz die Freischaltung des Zugangs erwirken.
Tenor: Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 8. Oktober 2008 (2 O 369/08) abgeändert.
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Antragstellerin mit dem Mitgliedsnamen „…” für den Handel auf der eBay-Plattform freizuschalten.
Die Antragstellerin trägt die außergerichtlichen Auslagen der aus dem Verfahren ausgeschiedenen ursprünglichen Antragsgegnerin eBay International AG Zweigniederlassung Deutschland, Albert-Einstein-Ring 2 – 6, 14532 Kleinmachnow.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens der einstweiligen Verfügung mit Ausnahme der Kosten des Verfahrens der sofortigen Beschwerde; diese fallen der Antragstellerin zur Last.
Der Wert für das Verfahren der sofortigen Beschwerde wird auf 10.000 € festgesetzt.

