Mai
04
2008

RA_Exner
OLG Hamm, Urteil vom 16.11.2006, Az. 28 U 84/06 - Es wird weder ein Anbeweis nochein Anscheinsbeweis bei Vorliegen einer eBay- Kaufbestätigung dafür erbracht, dass der genannte Verkäufer auch wirklich das Geschäft getätigt hat. Auch ein Hinweis auf ein geheimes Passwort in der Kaufbestätigung bewirkt keinen „Anbeweis”, dass ein bestimmter Verkäufer bei eBay das Geschäft getätigt hat. Schadensersatz kommt in dem Fall nur in Betracht, wenn der Verkäufer Kenntnis von der Benutzung durch den Dritten hatte und zudem die Voraussetzung für eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht vorliegen.
Weiterlesen »
Tags: Anscheinsbeweis, eBay, Kaufbestätigung, Schadensersatz, Vollmacht
Mrz
16
2008

RA_Exner
LG Arnsberg, Urteil v. 22.12.2004, Az. 4 O 313/04 – Kein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch trotz Namensanmaßung. (LS. d. Bearbeiters)
Anm.: Angesichts der Schutzrechts des Namens aus § 12 BGB und der hier im Sachverhalt geschilderten Umstände kommt das Gericht zu einer der Sache nach befremdlichen Entscheidung. (se) Weiterlesen »
Tags: Anmeldung, Bewertung, Ermittlungsverfahren, Schadensersatz, Unterlassung, Verkäufername
Mrz
11
2008

RA_Exner
LG Köln, Urteil vom 27.10.2005, Az. 8 O 15/05 – Kein Schadensersatz, wenn “Verkäufer” die Teilnahme an einer Auktion bestreitet – kein Klagerecht bei Ersteigerung unter fremdem Account. (“Imbissanhänger”) Weiterlesen »
Tags: Anscheinsbeweis, Internetversteigerung, Kaufpreis, Kaufvertrag, Nichterfüllung, Schadensersatz, Zustandekommen
Jan
25
2008

admin
LG Arnsberg, Urteil v. 18.05.2005, Az. 3 S 22/05 – Wird in einer Negativbewertung bei eBay eine Markenware („Esprit”) ohne weitere Nachweise als Fälschung bezeichnet, stehen dem Bewerteten Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz zu. Weiterlesen »
Tags: Negativbewertung, Schadensersatz, Schutzgesetz, Unterlassung, Verleumdung, Widerruf
Dez
18
2006

Redaktion
Was tun, wenn das im Internet gekaufte Weihnachtsgeschenk nicht ankam, optische Mängel aufweist oder nicht funtkioniert?
Fast jede Ware eines Online-Shops kann innerhalb von 14 Tagen bzw. einem Monat ohne Begründung zurückgegeben werden. Doch Vorsicht: Statt Geld erhalten manche Kunden ungewollt reparierte Ware zurück.
Für Verbraucher ist es wichtig, die eigenen Rechten von Umtausch (freiwillig), Widerruf / Rückgabe (gesetzliche Vorgabe für Fernabsatzgeschäfte) und Gewährleistung (Minderung, Nachbesserung, Schadensersatz) zu kennen.
Nach openPR-Meldung von Trusted Shops GmbH – veröffentlicht am 18.12.2006.
[Hinweis: Bei Internet-Versteigerungen steht Verbrauchern aufgrund der gegenwärtigen Rechtsprechung ein 1-monatiges Widerrufsrecht zu.]
Tags: Gewährleistung, Minderung, Nachbesserung, Schadensersatz, Umtausch, Widerruf