Sep
19
2008

RA_Exner
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 18.4.2008, 4 W 93/08-17- Die Entscheidung ist so kurz, dass sie nicht einmal die Normen für die Auslegung (§§ 137, 155 BGB) zitiert. Wie der Kläger wohl ausgerechnet auf einen Preis von 2,- EUR gekommen ist? Zugegeben: Das Urteil ist kurz und knackig. So wie es formuliert wurde, hätte das Gericht aber auch schreiben können: “Den Parteien wird vor Klagererhebung geraten, die zur Substantiierung ihres Vortrags vorgelegten Beweismittel aufmerksam zu lesen.” Tja, wäre also schön gewesen, wenn das Gericht zumindest so viel vom Sachverhalt und der angewendeten Auslegung wieder gegeben hätte, dass das Urteil nachvollziehbar wäre. So schaut man aus der Ferne und fragt sich, was da am Rande der Republik die Juristen durch zwei Instanzen beschäftigt.
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Tags: Angebot, Auslegung, Autokauf, eMail, Preisangabe, Sofort-Kaufen
Mai
13
2008

RA_Exner
OLG Hamburg, Urteil vom 19.02.2007, 3 U 253/06 – Die fehlende Angabe von Liefer- und Versandkosten ist ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und insb. kein Bagatellfall. Ein Wettbewerber kann bei fehlender MWSt-Angabe nur bei einigem Gewicht des Verstoßes Unterlassung verlangen. Weiterlesen »
Tags: Hamburg, Lieferkosten, Porto, Preisangabe, Unterlassung, Verpackung, Versandkosten
Apr
02
2008

RA_Exner
LG Krefeld, Urteil vom 04.09.2007, Az. 12 O 12/07 – Aus dem Urteil / Sachverhalt: Die Parteien streiten über einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch. Der Kläger ist ein Wettbewerbsverein auf dem Gebiet des Kraftfahrzeugsgewerbes. Der Beklagte betreibt in B einen Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen. Am 20.10.2006 bewarb der Beklagte im Internet unter “www.X” den Pkw “Smart ForTwo Passion Coupe” zu einem Preis von 9.989,- €. Dabei war die Detailansicht der Anzeige im Internet derart aufgebaut, dass nach Nennung des Preises zunächst die Fahrzeugdaten (wie z.B. kW/PS und Außenfarbe) und dann die Ausstattung (wie z.B. ABS und Wegfahrsperre) folgten.
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Tags: Autokauf, Preisangabe, Überführungskosten
Jan
07
2008

RA_Exner
LG Hamburg, Beschluss v. 24.04.2007, – Az: 315 O 372/07 – Bei eBay-Shops muss die Preisangabe unmittelbar räumlich zugeordneten oder anderweitig hervorgehobenen Weise auf zusätzliche Liefer- und Versandkosten hinweisen.
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Tags: Dringlichkeit, eBay-Shops, einstweilige Verfügung, Lieferkosten, Preisangabe, Unterlassung, Versandkosten