Dez 12 2006
1700 eBay- Bewertungen müssen kein gewerbliches Handeln bedeuten
Online-Versteigerungen von Waren in großem Umfang verkaufen führt zur rechtlichen Bewertung als Unternehmer. Es muss dann u. a. auf das Widerrufsrecht hinweisen werden. Andernfalls drohen kostenpflichtige Abmahnungen von Mitbewerbern. Laut einer Pressemitteilung des LG Coburg könne aber selbst bei 1700 Bewertungen nicht von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden (Az. 1 HK O 32/06 ). Erst wenn der Verkäufer die Kriterien von eBay als Powerseller erfülle, handele er nicht mehr privat. Zahlreiche Gerichte greifen hingegen auch auf andere Kriterien zurück.
eldung nach heise.de vom 12.12.2006
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