Feb 11 2009
AG München: Rückzahlung des Kaufpreises darf nicht mit Rücknahme schlechter eBay-Bewertung verbunden werden
Amtsgericht München, Urteil vom 02.04.2008, Az. 262 C 34119/07
Red. Leitsatz: Die Rückzahlung des Kaufpreises nach Widerruf eines Fernabsatzgeschäfts darf nicht von der Rücknahme einer schlechten Bewertung bei eBay abhängig gemacht werden, auch wenn der Verkäufer die Bewertung für unberechtigt hält.
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