Mai
12
2008

RA_Exner
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.02.2007, Az. 5 W 34/07 - Powerseller bei eBay müssen zur Identitätsangabe bei Fernabsatz von Waren im Internet auch ihren Vornamen angeben.
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Tags: eBay, einstweilige Verfügung, Fernabsatz, Impressum, Powerseller, Vorname
Apr
30
2008

RA_Exner
LG Dortmund, Urteil vom 26.10.2006, Az. 16 O 55/06 – Ein gerichtsbekannter Wettbewerbsverein kann fehlende Anbieterkennzeichnung (`Impresum`) und auch die fehlenden Hinweise auf ein Widerrufs- oder Rückgaberecht abmahnen, wenn Audio- & Video-Aufzeichnungen oder Software nicht versiegelt sind. Weiterlesen »
Tags: Anbieterkennzeichnung, Fernabsatz, Impressum, Verbraucher, Vertragsschluss, Wettbewerbsverein
Apr
26
2008

RA_Exner
OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.05.06, Az. 1 W 29/06 – Leitsätze des Gerichts: 1. Ein gewerblicher Verkäufer, der im Internet über die Verkaufsplattform “Ebay” Waren anbietet, hat nach §§ 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 TDG, 6 Nr. 2 TDG unter anderem Angaben zu machen, die eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Dies erfordert die Angabe einer Telefonnummer, unter der der Verkäufer erreichbar ist.
2. § 6 Nr. 2 TDG stellt dabei im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG eine gesetzliche Vorschrift dar, die auch das Marktverhalten regelt und deren Verletzung zu einem Wettbewerbsverstoß nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG führen kann. Weiterlesen »
Tags: Anbieterkennzeichnung, eBay, Impressum, Kosmetik, Telefonnummer
Aug
17
2006

Redaktion
OLG Frankfurt a. M., Beschluss v. 17.08.2006, 6 W 117/06
- 5.000,- EUR sind ein angemessener Streitwert bei der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs nach § 8 III Nr. 1 UWG wegen fehlender Widerrufsbelehrung und Anbieterkennzeichnung.
Nach Auffssung des erkennenden Gerichts sind die “beanstandeten Wettbewerbsverstöße, nämlich das Fehlen einer Widerrufsbelehrung und der nach § 6 TDG erforderlichen Anbieterdaten, schon ihrer Art nach nur bedingt geeignet, die geschäftlichen Belange der Mitbewerber des Verletzers zu beeinträchtigen.”
Der angemessene Streitwert liegt bei 5.000,- EURO
Tags: Anbieterkennzeichnung, Impressum, Streitwert, Unterlassungsanspruch, Widerrufsbelehrung