Apr 19 2008
LG Coburg: Anspruch auf Unterlassung von unredlichen Wettbewerbs im Internethandel
PM des LG Coburg vom 05.05.2006 – Kurzfassung: Zündende und innovative Ideen können für ein Unternehmen das wirtschaftliche Überleben sichern. Aber auch wenn der Kampf um Kunden zwischen Konkurrenten manchmal mit harten Bandagen geführt wird, gilt doch: Der entscheidende Tick Vorsprung sollte stets mit ehrlichen Mitteln erarbeitet werden. Sonst kann aus dem vermeintlichen Firmenerfolg schnell ein finanzielles Desaster werden.
Diese Erfahrung machte unlängst vor dem Landgericht Coburg eine ihre Waren online anbietende Computerhändlerin. Auf die Klage eines rivalisierenden Mitbewerbers untersagte ihr das Gericht, Computerartikel unter Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften anzubieten. Die Richter drohten der Firmeninhaberin zudem eine Strafe bis zu 250.000 € an, sollte sie das gerichtliche Verbot missachten.
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