Jan 29 2007
eBay (USA) verbietet Handel mit “virtuellen Gegenständen”
Der Zuwachs an Online-Rollenspielen hat auch einen zunehmenden Handel mit virtuellen Figuren und Gütern bewirkt. Spieleplattformen und Auktionshäuser untersagen oft einen solchen Handel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies ist bislang aber meist wirkungslos. Nachdem u. a. auch die Tagesthemen der ARD über „Gold-Farmer” berichteten, soll nun ernst gemacht werden. Auch die AGB von eBay verbieten den Handel mit virtuellen Gegenständen und bei Missachtung kann Schließung des eBay- Account drohen.
Nach einer Meldung von computerbase.de vom 29. Jan 2007
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