Mrz 20 2008
AG Aachen: Lieferung anderer Ware als in Artikelbeschreibung und -foto bei eBay ist unzulässig
AG Aachen, Urteil v. 07.05.2005,10 C 69/05 – Leitsätze (des Bearbeiters):
- Der Bieter hat grundsätzlich einen Anspruch auf die in der Artikelbezeichnung und dem Artikelfoto dargestellte Ware, auch wenn diese Ware “im Auftrag eines Dritten” verkauft wird.
- Die Angabe “im Auftrag” allein führt nicht zur Anwendung des Vertreterrechts (§§ 164 ff BGB). Dem Verkäufer steht deshalb kein Reue- oder gar Rücktrittsrecht zu, durch das er vom Vertrag zurücktreten kann.
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