Dez 27 2006
Die wichtigsten Rechtsänderungen zum 01.01.2007
Neuerungen der Informations- und Telekommunikationsbereiche:
Rundfunkgebühren : Ab 1. Januar 2007 erhebt die GEZ Rundfunkgebühren für internetfähige Personal Computer und Handys in Höhe von 5,52 Euro pro Monat.
Mehrwertsteuererhöhung : Ab 2007 wird der Regelsatz für die Umsatzsteuer auf 19% erhöht. Dies trifft besonders den Privatkunden, da diese nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Elektronisches Handelsregister : Unternehmen können ab 2007 Schriftstücke in elektronischer Form beim Handelsregister einreichen.
Nach BITKOM Presseinfo „Neu in 2007″ – 27.12.2006; Details unter www.bitkom.de
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