Okt 28 2008
LG Bochum: Verweis in AGB auf Widerrufsbelehrung in Textform
LG Bochum, Beschluss vom 24.10.2008, Az. 14 O 191/08 – Ein Verweis in AGB auf Widerrufsbelehrung in Textform ist unzulässig, wenn kein Hinweis in Textform folgt. In dem Streit ging es um ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen über Fitnessartikel mit privaten Endverbrauchern.

