Feb 08 2009
OLG Brandenburg: Bilderklau bei eBay – 140 EUR für ein Bild
OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.2009, Az. 6 U 58/08 – Bei Übernahme eines einzelnen Produktfotos kann die Abmahnung 140,- EUR für eine eBay-Auktion kosten. Damit hat das Brandenburgische OLG die Abmahnkosten im zu entscheidenden Fall deutlich begrenzt. Der Abmahner hatte 184,- EUR entgagene Lizenzkosten und weitere 500,- EUR Anwaltskosten, also 684,- EUR insgesamt gefordert. In der Entscheidung ist von der Begrenzung der Abmahnkosten nach § 97a UrhG angewendet worden.
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