Jul 22 2008
BGH: Grünes Licht für Schoko-Riegel-Werbung und Amazon
BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 – I ZR 160/05 – N-Screens – Werbung an Kinder und Jugendliche ist wettbewerblich besonders zu prüfen. Anlaß war eine Werbeaktion bei der über die Sammlung von N-Screen auf diversen Schokoriegeln Gutscheine bei Amazon erworben werden konnten. Das Ausnutzen von Spiel- und Sammeltrieb von Jugendlichen (aleatorische Anreize) ist grundsätzlich unzulässig. Der BGH hat diesen Grundsatz erneut bekräftigt, aber auch die Grenzen der Wettbewerbsverstße aufgezeigt. Werbung, die gezielt die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausgenutzten sind und bleiben demnach verboten. Dennoch kann und darf Werbung auch an Jugendliche adressiert werden.
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