Jan 26 2009
OLG Köln: Weiterverkauf von Bildern über eBay kann vom Künstler / Urheber abgemahnt werden
OLG Köln, Urteil vom 26.09.2008, Az. 6 U 111/08 – Sachverhalt: Der Antragsteller, ein Industriedesigner, hat um das Jahr 1950 die auf Seite 2 dieses Urteils wiedergegebene Zeichnung geschaffen und später veräußert. Die Antragsgegnerin zu 1) betreibt unter der Adresse “www.XXX.de” ein Internetauktionsportal, über das Kunstwerke – allerdings von den Künstlern selbst – öffentlich verkauft (“versteigert”) werden können. Der Antragsgegner zu 2) ist ihr Geschäftsführer.
Der Eigentümer der Zeichnung stellte diese im Jahre 2007 in das von der Antragsgegnerin zu 1) betriebene Auktionsportal ein und ließ es veräußern. Die Zeichnung wurde auf Betreiben des Antragstellers am 13.11.2007 von dessen Verfahrensbevollmächtigtem “ersteigert”. Auch nach diesem Erwerb verblieb die Abbildung der Zeichnung zunächst in dem Internetportal. Erst am 21.11.2007, nach dem Eingang einer hierauf gerichteten Abmahnung des Antragstellers, entfernte die Antragsgegnerin zu 1) sie von der Internetseite. (…)
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