Feb 27 2008
Rechnet sich das neue eBay-Prämiensystem mit PayPal-Pflicht für Powerseller?
eBay-Reform 2008 – Folge 4 – Auf den Online-Auktions-Foren herrscht gerade unter Verkäufern Aufregung über die künftigen Strukturen der Plattform eBay. Eines der weniger öffentlichen Streitthemen ist die so genannte “Reform des Prämienprogramms”.In einem großen Einleitungsartikel der Finanzseiten hat sich auch die Welt am Sonntag (17.02.2008) des Themas unter der Überschrift “Heftiger Streit um Auktionen im Internet” angenommen. Demnach könnten Powerseller künftig bis zu 36% der Verkaufsprovisionen sparen. Die erste Eischränkung betrifft also schon den Kreis der Prämienberechtigten. Nur Powerseller erhalten die Prämie. Da private Verkäufe günstiger werden und das Preissystem in den Kategorien geändert wird, bleibt vielleicht nur ein kleiner Rest von Betroffenen, für die eBay-Verkäufe teurer werden?
Doch auch dieser Bonus für Powerseller ist mit einem erheblichen Pferdefuß verbunden: Wer in den Genuss der Erstattung kommen will, der muss bei 80% oder mehr seiner Auktionen als Bezahlsystem PayPal anbieten. So verspricht sich eBay ein besseres Marketing seines eigenen Bezahldienstes und will zugleich die aufkommende Konkurrenz anderer Online-Anbieter auf Abstand halten.
Für die Verkäufer nachteilig sind damit die Gebühren, die bei einer Abwicklung über PayPal anfallen. Dies sollen nach dem o. g. Bericht 0,9 bis 0,39% des Verkaufspreises und weiterer 35 Cent je Transaktion sein. Für jeden Verkäufer stellt sich so die Frage, ob der in Aussicht gestellte Rabatt wirklich erzielt werden kann bzw. Wirtschaftlich ist. Gerade für zahlreiche Kleingeschäfte wird schon der Preis für die anfallende Einzeltransaktion abschreckend wirken.
Bedenklich erscheint zudem die Unbefangenheit, mit der eBay aus seiner Vormachtstellung als Auktionshaus – gerade auf dem deutschen Online-Markt als Versteigerer – Vorteile über seinen Bezahldienst generieren will.
Jedem Verkäufer ist zu raten eine gründliche Berechnung durchzuführen, um die entstehenden Prämienvorteile und Kosten abzuschätzen. Für die meisten Verkäufer, die PayPal als Zahlungsart schon in ihr Programm aufgenommen haben und dies auch wirtschaftlich sinnvoll ist, wird in der Praxis der Prämienvorteil zu begrüßen sein.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – Beratungsseite -
Tags: AGB-Recht, eCommerce, Gebühren, Online-Auktionen, PayPal, Powerseller, Prämiene, Reform, WettbewerbsrechtVerwandte Artikel
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