Feb 25 2008
Deutscher Sonderweg: eBay-Deutschland vertieft Kluft zwischen privatem und gewerblichem Verkauf
eBay-Reform 2008 – Folge 3 – eBay Mitglieder – egal ob Käufer oder Verkäufer machen ihrem Ärger über die geplanten Reformen in Online-Auktions-Foren Luft: eBay will grundlegende Regeln ändern. Nicht wenige Kommentare erhalten den Hinweis, die Betroffenen wollten abwandern, wenn die angekündigten Maßnahmen ohne “Wenn und aber” umgesetzt würden. – Laut einem großen Artikel der Finanzseiten der Welt am Sonntag (17.02.2008) drohen noch weitere Vorteile für reine Privatverkäufer – und dies als ein deutscher Sonderweg.
Damit wirkt die Reform aber kontraproduktiv: Schon bisher hatten zahlreiche Händler immer wieder Accounts gewechselt, um weiter “privat” zu verkaufen. Welche Vorteile hatten Sie von einer solchen Umgehung der eBay-Richtlinien:
(1) Umfangreicher Ausschluss der Gewährleistung bei Verkauf von Gebrauchtwaren war möglich.
(2) Keine Wettbewerbsansprüche von Konkurrenten, die an scheinbar mangels wettbewerblichen Handels nicht gegeben sind (insb. können so schienbar zahlreiche Abmahnungen umgangen werden, natürlich nicht die Abmahnung sich als gewerblicher Händler durch eine Widerrufsbelehrung und die Pflichtangaben zu erkennen zu geben).
(3) Weniger Pflichtangaben und daraus resultierende Ansprüche, Abmahnungen bei Fehlern, etc. insb. wegen fehlender Verpflichtung zur Angabe einer Widerrufsbelehrung. (Zahlreiche berechtigte Rückgabeansprüche und Erstattung von Versandkosten werden so dem nicht redlich handelnden, eigentlich gewerblichen Verkäufer nicht entgegengehalten.)
Hinweis: Als gewerblicher Händler die oben genannten Angaben zu unterlassen ist rechtwidrig. Dennoch wimmelt es auf der Auktionsplattform in der Praxis nur so von “Scheinprivaten”.
Mit der neuen Reform wird eBay nun auch noch das Preissystem so gestalten, dass die Privatverkäufe attraktiver und günstiger sind. Den Umgehungen sich rechtlich korrekt als gewerblicher Verkäufer anzumelden, wird damit weiterer Anreiz geboten.
Laut der o. g. Pressemitteilung wird diese Unterscheidung in Private und gewerbliche Verkäufer sonst – namentlich in der USA – nicht praktiziert.
Eigentlich dumm, wer künftig noch als gewerblicher Verkäufer auftreten will und nicht als “Privatier” oder “nomadisierender privater Shop” an eBay teilnehmen wird.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – Beratungsseite -
Tags: AGB-Recht, eBay, Gebühren, gewerblich, Online-Auktionen, Privatverkauf, Reformen, Verbraucherschutz, Wettbewerbsrecht, WiderrufsrechtVerwandte Artikel
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