Feb 04 2007
Widerrufsrecht bei Online-Shops und eBay-Shops nicht widersprüchlich
Bei Online-Shops, auch bei großen und namhaften, wird das Widerrufsrecht in der Regel auf zwei Wochen beschränkt. Ob man nun bei eBay auf “Sofort Kaufen” oder bei einem Online-Shop auf “Kaufen” klickt, was macht den Unterschied?” Unter Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung des Kammergericht Berlin mit Aktenzeichen 5 W 156/06 oder OLG Hamburg mit Aktenzeichen 3 U 103/06 werden die Anforderungen an die Widerrufbelehrung richtig dargestellt.
Das vom Verfasser des Artikels gesehene „Mischmasch” lichtet sich, wenn man weiß, dass bei Online-Auktionen die Belehrung in Textform vor Vertragsschluss nicht erfolgen kann. Der Preis kommt ja erst durch den Zuschlag zustande.
Anmerkung zu der Meldung teltarif.de vom 04.02.2007
Tags: Belehrung, eCommerce, Online-Auktionen, Online-Shop, Textform, Verbraucherschutz, Vertragsschluss, Widerrufsrecht, WiderrufsrechtVerwandte Artikel
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