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	<title>Kommentare für Auktion-und-Recht.de</title>
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	<description>Recht der Online-Versteigerungen &#124; eBay, Amazon, MyHammer &#38; Co &#124; Rechtsanwalt Exner, Kiel</description>
	<lastBuildDate>Thu, 01 Oct 2009 17:08:17 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Kommentar zu eBay führt neuen Status „Verkäufer mit Top-Bewertung“ ein von Haendler77</title>
		<link>http://blog.auktion-und-recht.de/internet-recht/online-auktionen/rechtsanwalt/2009-08/ebay-fuehrt-neuen-status-%e2%80%9everkaeufer-mit-top-bewertung%e2%80%9c-ein/comment-page-1/#comment-385</link>
		<dc:creator>Haendler77</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Oct 2009 17:08:17 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo,

dieser neue Status ist doch wohl das Letzte.

Ich bin selbst Verkäufer bei ebay mit mehreren Shops und insgesamt ca. 50.000 Bewertungen. Unsere Produkte sind gut und wurden immer gut angenommen.

Dadurch, dass ebay aber nun dieses System eingeführt hat können wir nicht mehr auf die Art und Weise handeln wie wir es bisher getan haben. War ja eigentlich klar, dass ebay es mal wieder versauen musste.

Händler, die nunmal tausende Kunden haben, erfahren schnell das Problem, dass ein Kunde sich mal vertippt, verklickt oder sonst irgendeinen Fehler bei seiner Bewertung macht. Erfüllt man auch nur ein Kriterium für den Top-Verkäufer Status erhält man diesen nicht, wenn auch dies überhaupt nicht die eigentliche Leistung eines Händlers widerspiegelt.

Falls dies ein ebay-Verantwortlicher liest: Was soll die Mist???

Die Händler, die zufällig diesen Status erfüllen können sie vor Verkäufen nun nicht retten. In Folge dessen natürlich die Kunden auch nicht beliefern.

Konsequenz: Ebay listet die Verkäufer besser die nicht besser sind.

Ebay ist [... gestrichen durch RA Exner , weil unzulässig ...].

Wir selbst beliefern auch Händler, die allesamt bei ebay tätig sind.

Mal sehen, ob ebay reagiert, wenn rund 15 Händler verschwinden, allein aus diesem Grund.  Bei deren Arroganz wahrscheinlich nicht.

Da scheint es nicht weiter wunderlich, dass die Kundenzahlen stetig FÄLLT, bei diesem Management kann sich der Laden nur runterwirtschaften.

Über eine Resonanz bin ich sehr erfreut!

MfG
ein ehem. Powerseller (der monatlich 5-stellige Beträge an ebay zahlte, die sie anscheinend nicht nötig haben)!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>dieser neue Status ist doch wohl das Letzte.</p>
<p>Ich bin selbst Verkäufer bei ebay mit mehreren Shops und insgesamt ca. 50.000 Bewertungen. Unsere Produkte sind gut und wurden immer gut angenommen.</p>
<p>Dadurch, dass ebay aber nun dieses System eingeführt hat können wir nicht mehr auf die Art und Weise handeln wie wir es bisher getan haben. War ja eigentlich klar, dass ebay es mal wieder versauen musste.</p>
<p>Händler, die nunmal tausende Kunden haben, erfahren schnell das Problem, dass ein Kunde sich mal vertippt, verklickt oder sonst irgendeinen Fehler bei seiner Bewertung macht. Erfüllt man auch nur ein Kriterium für den Top-Verkäufer Status erhält man diesen nicht, wenn auch dies überhaupt nicht die eigentliche Leistung eines Händlers widerspiegelt.</p>
<p>Falls dies ein ebay-Verantwortlicher liest: Was soll die Mist???</p>
<p>Die Händler, die zufällig diesen Status erfüllen können sie vor Verkäufen nun nicht retten. In Folge dessen natürlich die Kunden auch nicht beliefern.</p>
<p>Konsequenz: Ebay listet die Verkäufer besser die nicht besser sind.</p>
<p>Ebay ist [... gestrichen durch RA Exner , weil unzulässig ...].</p>
<p>Wir selbst beliefern auch Händler, die allesamt bei ebay tätig sind.</p>
<p>Mal sehen, ob ebay reagiert, wenn rund 15 Händler verschwinden, allein aus diesem Grund.  Bei deren Arroganz wahrscheinlich nicht.</p>
<p>Da scheint es nicht weiter wunderlich, dass die Kundenzahlen stetig FÄLLT, bei diesem Management kann sich der Laden nur runterwirtschaften.</p>
<p>Über eine Resonanz bin ich sehr erfreut!</p>
<p>MfG<br />
ein ehem. Powerseller (der monatlich 5-stellige Beträge an ebay zahlte, die sie anscheinend nicht nötig haben)!</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu LG Bochum: Verweis in AGB auf Widerrufsbelehrung in Textform von §§ Jur-Blog.de §§</title>
		<link>http://blog.auktion-und-recht.de/abmahnungen/rechtsanwalt/2008-10/lg-bochum-verweis-in-agb-auf-widerrufsbelehrung-in-textform/comment-page-1/#comment-50</link>
		<dc:creator>§§ Jur-Blog.de §§</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Jan 2009 05:47:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.auktion-und-recht.de/?p=198#comment-50</guid>
		<description>&lt;strong&gt;LG Bochum: Hinweis in Online-AGB auf Widerrufsbelehrung eines eBay-Mitglieds reicht nicht für Textform...&lt;/strong&gt;

LG Bochum, Beschluss vom 24.10.2008, Az. 14 O 191/08 - Ein Verweis in AGB auf Widerrufsbelehrung in Textform ist unzulässig, wenn kein Hinweis in Textform folgt. In dem Streit ging es um ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen We...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>LG Bochum: Hinweis in Online-AGB auf Widerrufsbelehrung eines eBay-Mitglieds reicht nicht für Textform&#8230;</strong></p>
<p>LG Bochum, Beschluss vom 24.10.2008, Az. 14 O 191/08 &#8211; Ein Verweis in AGB auf Widerrufsbelehrung in Textform ist unzulässig, wenn kein Hinweis in Textform folgt. In dem Streit ging es um ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen We&#8230;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu OLG Brandenburg: Freigabe eines eBay-Mitglieder-Accounts nach Sperrung von §§ Jur-Blog.de §§</title>
		<link>http://blog.auktion-und-recht.de/internet-recht/online-auktionen/rechtsanwalt/2008-12/olg-brandenburg-freigabe-eines-ebay-mitglieder-accounts-nach-sperrung/comment-page-1/#comment-35</link>
		<dc:creator>§§ Jur-Blog.de §§</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 2009 05:11:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.auktion-und-recht.de/?p=195#comment-35</guid>
		<description>&lt;strong&gt;OLG Brandenburg: Freigabe eines eBay-Mitglieder-Accounts nach Sperrung...&lt;/strong&gt;

Eine allgemeine Berufung auf § 4 der Mitglieds-AGB von eBay reicht nicht aus, um eine Sperrung eines mitgliedsaccounts zu begründen. Ein gesperrtes Mitglied kann im Eilrechtsschutz die Freischaltung des Zugangs erwirken.
Tenor: (&#8230;) Der Antragsg...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>OLG Brandenburg: Freigabe eines eBay-Mitglieder-Accounts nach Sperrung&#8230;</strong></p>
<p>Eine allgemeine Berufung auf § 4 der Mitglieds-AGB von eBay reicht nicht aus, um eine Sperrung eines mitgliedsaccounts zu begründen. Ein gesperrtes Mitglied kann im Eilrechtsschutz die Freischaltung des Zugangs erwirken.<br />
Tenor: (&#8230;) Der Antragsg&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu LG Köln: Urheberrechtsschutz für AGB bei Verwendung in eBay von AGB-Recht.de</title>
		<link>http://blog.auktion-und-recht.de/abmahnungen/rechtsanwalt/2008-09/lg-koeln-urheberrechtsschutz-agb-verwendung-in-ebay/comment-page-1/#comment-23</link>
		<dc:creator>AGB-Recht.de</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 21 Sep 2008 11:47:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.auktion-und-recht.de/?p=172#comment-23</guid>
		<description>&lt;strong&gt;Firmen-AGB unterliegen dem Urheberrechtsschutz...&lt;/strong&gt;

&#8230;, dass gilt auch für AGB die auf einer Shop-Seite oder einem Angebot bei eBay verwendet werden. So hat das LG Köln mit Beschluss vom 02.07.2008 (A. 28 O 368/08) entschieden. Dabei wurde für die Übernahme von 3 Seiten AGB bei einem Streitwert...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Firmen-AGB unterliegen dem Urheberrechtsschutz&#8230;</strong></p>
<p>&#8230;, dass gilt auch für AGB die auf einer Shop-Seite oder einem Angebot bei eBay verwendet werden. So hat das LG Köln mit Beschluss vom 02.07.2008 (A. 28 O 368/08) entschieden. Dabei wurde für die Übernahme von 3 Seiten AGB bei einem Streitwert&#8230;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu LG Köln: Urheberrechtsschutz für AGB bei Verwendung in eBay von §§ Jur-Blog.de §§</title>
		<link>http://blog.auktion-und-recht.de/abmahnungen/rechtsanwalt/2008-09/lg-koeln-urheberrechtsschutz-agb-verwendung-in-ebay/comment-page-1/#comment-22</link>
		<dc:creator>§§ Jur-Blog.de §§</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 21 Sep 2008 04:32:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.auktion-und-recht.de/?p=172#comment-22</guid>
		<description>&lt;strong&gt;LG Köln: AGB unterliegen Urheberrechtsschutz (hier: Verwendung bei eBay)...&lt;/strong&gt;

LG Köln, Beschluss vom 02.07.2008, 28 O 368/08 - Nicht nur Bilder und Auktionestexte werden im Internet kopiert und ohne Berechtigung verwendet. Regelmäßig liegt dabei eine Urheberrechtsverletzung vor. Nun hat das LG Köln entschieden, dass auch Fir...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>LG Köln: AGB unterliegen Urheberrechtsschutz (hier: Verwendung bei eBay)&#8230;</strong></p>
<p>LG Köln, Beschluss vom 02.07.2008, 28 O 368/08 &#8211; Nicht nur Bilder und Auktionestexte werden im Internet kopiert und ohne Berechtigung verwendet. Regelmäßig liegt dabei eine Urheberrechtsverletzung vor. Nun hat das LG Köln entschieden, dass auch Fir&#8230;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu LG Frankfurt: 10x Neuware bei eBay bedeutet gewerbliches Handeln von §§ Jur-Blog.de §§</title>
		<link>http://blog.auktion-und-recht.de/abmahnungen/rechtsanwalt/2008-07/lg-frankfurt-neuware-bei-ebay-bedeutet-gewerbliches-handeln/comment-page-1/#comment-12</link>
		<dc:creator>§§ Jur-Blog.de §§</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Jul 2008 11:04:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://blog.auktion-und-recht.de/?p=164#comment-12</guid>
		<description>&lt;strong&gt;LG Frankfurt: 10x Neuware bei eBay führt zu abmahnbarem gewerblichem Handeln...&lt;/strong&gt;

LG Frankfurt, Beschluss vom 08.10.2007, Az. 2/03 O 192/07 - Das Angebot von Neuware führt bei eBay besonders schnell zur Annahme der Gewerblichkeit, macht Markenverstöße abmahnbar und verpflichtet u. a. zur Widerrufsbelehrung. Es ist dann nicht erfo...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><strong>LG Frankfurt: 10x Neuware bei eBay führt zu abmahnbarem gewerblichem Handeln&#8230;</strong></p>
<p>LG Frankfurt, Beschluss vom 08.10.2007, Az. 2/03 O 192/07 &#8211; Das Angebot von Neuware führt bei eBay besonders schnell zur Annahme der Gewerblichkeit, macht Markenverstöße abmahnbar und verpflichtet u. a. zur Widerrufsbelehrung. Es ist dann nicht erfo&#8230;</p>
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