Mrz
16
2009

RA_Exner
BGH, Urteil vom 11. März 2009 – I ZR 114/06 – Halzband – Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte heute darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines Mitgliedskontos (Accounts) bei der Internet – Auktionsplattform eBay dafür haftet, dass andere Personen unter Nutzung seines Accounts Waren anbieten und dabei Rechte Dritter verletzen.
Der Beklagte ist bei eBay unter dem Mitgliedsnamen “sound-max” registriert. Im Juni 2003 wurde unter diesem Mitgliedsnamen unter der Überschrift “SSSuper … Tolle … Halzband (Cartier Art)” ein Halsband zum Mindestgebot von 30 € angeboten. In der Beschreibung des angebotenen Artikels hieß es unter anderem: “… Halzband, Art Cartier … Mit kl. Pantere, tupische simwol fon Cartier Haus …”. Die Klägerinnen haben hierin eine Verletzung ihrer Marke “Cartier”, eine Urheberrechtsverletzung sowie einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gesehen und den Beklagten auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch genommen.
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Tags: Account, Auskunft, BGH, eBay, Haftung, Schadensersatz, Unterlassung
Mrz
12
2009

RA_Exner
BGH, Urteil vom 11. März 2009 – I ZR 114/06 – Halzband – Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte heute darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines Mitgliedskontos (Accounts) bei der Internet-Auktionsplattform eBay dafür haftet, dass andere Personen unter Nutzung seines Accounts Waren anbieten und dabei Rechte Dritter verletzen.
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Tags: Abmahnung, BGH, eBay-Konto, Markenschutz, Unterlassung, Urheberrecht
Feb
26
2009

RA_Exner
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass die Firma ebay-GmbH nicht als Störerin für beanstandete Markenrechtsverletzungen hafte, weil es nach erfolgter Anzeige von Verstößen durch die Rolex S. A. nicht mehr zu gleichartigen Markenverletzungen gekommen sei.
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Tags: BGH, Düsseldorf, eBay, Luxusuhren, Markenrechtsverletzung, Störer
Jan
16
2009

RA_Exner
Beide Parteien vertreiben Erotikartikel. Die Klägerin ist Inhaberin der Wortmarke “bananabay”. Die Beklagte schaltete bei der Internet-Suchmaschine Google Werbeanzeigen für ihr Unternehmen. Dabei verwendete sie die für die Klägerin eingetragene Marke als so genanntes Adword. Wenn der Nutzer der Suchmaschine einen Suchbegriff eingibt, der mit einem von einem Anzeigenkunden angegebenen Adword übereinstimmt, erscheinen rechts neben der Trefferliste in einem mit “Anzeigen” überschriebenen gesonderten Bereich die Werbeanzeigen derjenigen Kunden, die das Adword bei Google angemeldet haben. Die Klägerin sieht in dem Vorgehen der Beklagten eine Verletzung ihrer Marke. Sie begehrt Unterlassung und Schadensersatz.
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Tags: Adword, BGH, eBay, Internet-Auktion, Markenschutz, Schadensersatz, Unterlassung, Werbung
Jul
12
2008

RA_Exner
LG Frankfurt, Beschluss vom 08.10.2007, Az. 2/03 O 192/07 – Nach einer Abmahnung hatte der Betroffene Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt, weil er meinte nicht im Wettbewerb zu handeln. Dies hat das LG Frankfurt für den Handel mit schon 10 fabrikneuen oder neuwertigen Bekleidungsstücken nun verneint. Die Angebote von Neuwaren ließen auf eine Gewinnerzielungsabsicht bzw. auf gewisse Dauer angelegte und planmäßige schließen. Es lägen jedenfall keine Gelegenheitsverkäufe mehr vor. Entsprechend hat das LG Frankfurt die beantragte Prozesskostenhilfe versagt.
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Tags: Bekleidung, Frankfurt, Gewerblichkeit, Neuartikel, PKH, Unterlassung
Jun
15
2008

RA_Exner
Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsprechung zur Haftung von Online-Auktions-Plattformen bei Markenverletzungen.
BGH, Urteil v. 19. April 2007 – I ZR 35/04 – Internet-Versteigerung II
Zu: TMG § 10 Satz 1 (= TDG § 11 Satz 1); Gemeinschaftsmarkenverordnung Art. 98 Abs. 1; Richtlinie 2004/48/EG Art. 11 Satz 3
Leitsätze des Gerichts:
- Die Unanwendbarkeit des Haftungsprivilegs gemäß § 10 Satz 1 TMG (= § 11 Satz 1 TDG 2001) auf Unterlassungsansprüche gilt nicht nur für den auf eine bereits geschehene Verletzung gestützten, sondern auch für den vorbeugenden Unterlassungsanspruch (Fortführung von BGHZ 158, 236, 246 ff. – Internet-Versteigerung I).
- Die autonome Regelung des Unterlassungsanspruchs in Art. 98 Abs. 1 GMV ist durch Art. 11 Satz 3 der Richtlinie 2004/48/EG vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Durchsetzungsrichtlinie) im Hinblick auf die Haftung von „Mittelspersonen” ergänzt worden. Die Ausgestaltung dieser Haftung im Einzelnen bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Im deutschen Recht ist die Haftung von „Mittelspersonen” durch die deliktsrechtliche Gehilfenhaftung, insbesondere aber durch die Störerhaftung gewährleistet.
- Ein Störer kann auch dann vorbeugend auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn es noch nicht zu einer Verletzung des geschützten Rechts gekommen ist, eine Verletzung in der Zukunft aber aufgrund der Umstände zu befürchten ist. Voraussetzung dafür ist, dass der potentielle Störer eine Erstbegehungsgefahr begründet.
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Tags: Gehilfe, Haftung, Luxusuhren, Schadensersatz, TMG, Unterlassungsanspruch