Archiv für die Kategorie 'eCommerce'

Feb 24 2009

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Bundesregierung: Gesetzentwurf zur Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung

PM BMJ, Berlin, 18. Februar 2009 – Künftig soll die Versteigerung von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, einfacher im Internet erfolgen können. Die Internetauktion soll als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort ermöglicht werden. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett heute einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

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Jun 25 2008

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LG Bielefeld: Abmahnbar sind fehlende E-Mail und Fehler bei Wertersatz – nicht, Bitte um Kontaktaufnahme

Landgericht Bielefeld, Beschluss vom 18.04.2008, Az. 17 O 66/08 – In der Entscheidung werden Standards der Abmahnungen bei eBay-Geschäften / Online-Shops behandelt und die Problematik der Drittunterwerfung. Diefehlende möglichkeit de Kontaktaufnahme wegen fehlender Kontaktdaten ist schon oft behandelt worden. Ebenso, dass fehlerhafte Angaben bei der Wertersatzpflicht ein wettbewerblich abmahnbarer Rechtsverstoß sind. Interessanter ist schon die ausdrückliche Aussage, dass die Bitte um Kontaktausnahme bei Auftreten von Mängelns selbst nicht abmahnbar sein soll. Eine derartige Ergänzung der AGB / Widerrufsbelehrung wäre also unschädlich, zumindest wenn keine negativen Folgen für das Ausbleiben einer zusätzlichen Kontaktaufnahme angedeutet werden. Im Ergebnis wurden aufgrund des Teilunterliegens hinsichtlich der Rüge der Bitte um Kontaktaufnahme dem Abmahner ein Teil der Verfahrenskosten auferlegt.

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Jun 22 2008

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LG Frankfurt a. M.: Aufgedrängte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung

Landgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 09.04.2008, Az. 3/8 O 190/07 – Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber einer Wettbewerbszentrale statt gegen den Abmahner. – Wegen Abmahnung von Fehlern in AGB und Widerrufsbelehrung nach dem Verkauf von Batterien über eBay hatte ein Betroffener eine kreative Lösung versucht: Statt die Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung gegenüber dem Abmahner abzugeben, wurde eine vergleichbare Erklärung eine Wettbewerbszentrale geschickt. Dies nahm die Erklärung jedoch nicht an und der Abmahner zog mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu Gericht. Auch in zweiter Instanz entschied dass LG Frankfurt, dass die auf Antrag ergangene Verfügung zulässig war. Die abgegebene Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung hatte die Wiederholungsgefahr nicht beseitigt.

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Jun 11 2008

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OLG Köln: Abmahnung von Online-Shop-AGB, Datenschutzklausel und Abweichung von eBay-AGB (KfZ-Teile)

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 16.05.2008, Az. 6 U 26/08 – Die Kernbotschaften der neuesten Entscheidung des OLG Köln: Neue Abmahngefahren durch unzulässige Datenschutzklauseln bei eBay- und Online-Shops; Entwarnung bei abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen eBay und einem Shop auf dieser Plattform. Es ist aber zu beachten, dass die Entscheidung ein Teilanerkenntnis- und Schlussurteil darstellt. D. h. ein Teil des Falls wurde zwischen den Streitparteien nicht dem Gericht zur Entscheidung überlassen. Bleiben also die beiden Kernelemente der Entscheidung, die noch genügend Zündstoff bergen … [ Urteilsanmerkung auf jur-blog.de ]

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Jun 02 2008

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KG Berlin: Bestimmtheitsgebot für Lieferfristen in eBay-Shops

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 03.04.2007, 5 W 73/07 – Lieferfristen in AGB eines eBay-Shops müssen hinreichend bestimmt sein. Sind sie nicht bestimmt oder bestimmbar, können Wettbewerber diese Verhalten abmahnen. Weiterlesen »

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Mai 30 2008

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OLG Hamm: Hinweis auf ´Verkauf nur an Gewerbetreibende´ nicht in AGB verstecken

Nur Verbraucher können sich auf das Widerrufsrecht des § 312d BGB berufen, wenn ein Fernabsatzvertrag vorliegt. B2B-Verkäufe (business-to-business-Verkäufe) nur zwischen Händlern berechtigen nicht zum Widerruf. Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckte Aussage, es werde nur an Gewerbetreibende, Händler o. ä. verkauft genügt aber nicht zum Ausschluss des Widerrufsrechts. Im Ergebnis muss ein Unternehmer der also nicht ausdrücklich und gut sichtbar auf den Verkauf nur an andere Händler hinweist, eine Widerrufsbelehrung auf seiner Internet-Seite haben.

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