Okt
14
2008

RA_Exner
- abendblatt.de / dpa, 01.10.08 – Zunächst hat eBay nichts zu tun mit den Datenschutzpannen der Telekom. Aber beunruhigende Neuigkeiten eines Datengaus kommen von der Insel: Ein Computer mit den einer Million Daten sol über eBay (GB) verkauft worden sein. Die Daten von Bankkunden des Computers bei dem Internetauktionshaus eBay verkauft worden war, soll Konto- und Telefonnummern umfassen. Zudem sollen auf der Festplatte Namen und Unterschriften von Kunden von American Express, NatWest und der Royal Bank of Scotland gewesen sein. Letzter Beseitzer war die Datenverarbeitungsfirma Mail Source. Eine Sprecherin des unternehmens erklärte, ein Mitarbeiter habe ohne böse Absicht einen Fehler gemacht und das Gerät verkauft.
Weiterlesen »
Tags: Computer, Datenschutz
Jun
11
2008

RA_Exner
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 16.05.2008, Az. 6 U 26/08 – Die Kernbotschaften der neuesten Entscheidung des OLG Köln: Neue Abmahngefahren durch unzulässige Datenschutzklauseln bei eBay- und Online-Shops; Entwarnung bei abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen eBay und einem Shop auf dieser Plattform. Es ist aber zu beachten, dass die Entscheidung ein Teilanerkenntnis- und Schlussurteil darstellt. D. h. ein Teil des Falls wurde zwischen den Streitparteien nicht dem Gericht zur Entscheidung überlassen. Bleiben also die beiden Kernelemente der Entscheidung, die noch genügend Zündstoff bergen … [ Urteilsanmerkung auf jur-blog.de ]
Weiterlesen »
Tags: Datenschutzklausel, eBay, Online-Shop
Apr
26
2008

RA_Exner
OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.05.06, Az. 1 W 29/06 – Leitsätze des Gerichts: 1. Ein gewerblicher Verkäufer, der im Internet über die Verkaufsplattform “Ebay” Waren anbietet, hat nach §§ 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 TDG, 6 Nr. 2 TDG unter anderem Angaben zu machen, die eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Dies erfordert die Angabe einer Telefonnummer, unter der der Verkäufer erreichbar ist.
2. § 6 Nr. 2 TDG stellt dabei im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG eine gesetzliche Vorschrift dar, die auch das Marktverhalten regelt und deren Verletzung zu einem Wettbewerbsverstoß nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG führen kann. Weiterlesen »
Tags: Anbieterkennzeichnung, eBay, Impressum, Kosmetik, Telefonnummer
Apr
11
2008

RA_Exner
BGH, Urteil vom 10. April 2008 I ZR 227/05 – Ein unbescholtener Bürger kann vom Auktionshaus eBay verlangen, dass er nicht fälschlich als Verkäufer von Ware benannt wird. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, nachdem ein Privatmann wegen der Verletzung von Namensrechten gegen die online-Plattform vorgeganen war. Er war mehrfach als Verkäufer Ansprüchen von eBay-Käufern ausgesetzt gewesen, weil sein wirklicher Name und Adresse fälschlich als Verkäuferdaten (von Dritten) an unzufrieden Kunden übermittelt worden war. Mangels anderer Möglichkeiten nahm der Betroffene eBay als Störerin in Anspruchund erhielt nun vom BGH recht.
Weiterlesen »
Tags: Datenschutz, eBay, Haftung, Namensklau, Störer
Jan
21
2008

RA_Exner
OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 15.11.2004, – Az: 23 U 155/03 – Schufa-Mitteilung auch bei bestrittener Forderung zulässig. Auch wenn der Schuldner die Berechtigung einer gegen ihn geltend gemachten Forderung bestreitet, kann die Übermittlung entsprechender Negativdaten an die Schufa rechtmäßig sein. Weiterlesen »
Tags: Berechtigung, bestritten, Einwilligung, Forderung, Girokonto, Insolvenz, Mitteilung, Schufa, Übermittlung
Feb
05
2007

Redaktion
Laut Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 2007 sind heimliche Durchsuchungen von Computer auf gespeicherte Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde (verdeckte Online-Durchsuchung) unzulässig. BGH , Beschluss vom 31. Januar 2007 – StB 18/06. Es fehle an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage. Demnach seien verdeckte Online-Durchsuchung insbesondere nicht durch § 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen) gedeckt, weil die Durchsuchung in der Strafprozessordnung als eine offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt sei. Dies ergebe sich zum einen aus mehreren Vorschriften des Durchsuchungsrechts zu Gunsten des Beschuldigten – Anwesenheitsrecht (§ 106 Abs. 1 Satz 1 StPO) und Zuziehung von Zeugen (§ 105 Abs. 2, § 106 Abs. 1 Satz 2 StPO) -, deren Befolgung als zwingendes Recht nicht zur Disposition der Ermittlungsorgane stehe. Zum anderen folge dies aus einem Vergleich mit den Ermittlungsmaßnahmen, die – wie die Überwachung der Telekommunikation (§§ 100a, b StPO) oder die Wohnraumüberwachung (§§ 100c, d StPO) – ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden könnten, für die aber deutlich höhere formelle und materielle Anforderungen an die Anordnung und Durchführung bestünden. Auch andere Befugnisnormen der Strafprozessordnung gestatteten die verdeckte Online-Durchsuchung nicht.
Tags: Computer, Online-Durchsuchung, Rechtgrundlage, Software, Strafprozessordnung