Feb 23 2008
eBay-Reform packt Markenrechtsverletzungen und Abmahnungen nicht an
eBay-Reform 2008 – Folge 2 – Um mehr Kundenzufriedenheit und mehr aktive Mitglieder zu haben, will eBay grundlegende Regeln ändern. Während externe Quellen längst kritisch die zahlreichen Abmahnungen von Online-Shops (angeblich durchschnittleich zwei Abmahnungen pro Shop!) hinterfragen, wird dieses Thema bei der eBay-Reform nicht angesprochen: Eine grundlegende Verbesserung des Markenschutzprogramms VeRI (Programm für verifizierte Rechteinhaber) wird nicht Diskutiert.Wie bei jeder Reform wollen bestimmte Mitglieder einfach nur an bisherigen Vorteilen festhalten, andere sehen drohende Risiken und wieder andere fragen nach dem wirklichen Sinn der Änderungen. Beim Markenschutz würde dem Auktionshaus aber ein Dienst für Mitglieder und Verkäufer möglich sein:
(1) Mitglieder müssen oft enttäuscht feststellen, dass mit Markennamen angebotene Artikel nur billige Imitate sind. Oftmals quer importiert und damit kaum verfolgbar oder vom Preis her nicht werthaltig genug, um einen langen Streit über die Echtheit zu riskieren. – Wenn nun das Bewertungssystem diskutiert wird und grundlegende Änderungen an Negativbewertungen vorgenommen werden, so erscheint dies aus Käufersicht eher ein Kurieren an Symptomen, nicht aber am Problem.
(2) Verkäufer müssen zuweilen feststellen, dass sie Abmahnungen erhalten, weil sie unerkannt gefälschte Markenware verkauft haben. Wie dies kommen kann?
Beispiele
(1) Ein Rasierapparat wird importiert für den Verkauf in Deutschland. Es wird ein Patent in der Mechanik verwendet, auf das hier ein Patent besteht. (Kritisiert werden die entsprechenden Abmahner als “Patent-Haie”)
(2) Ein kleiner Shop verkauft eine Musik-Sammel-CD. Es kommt eine Abmahnung aufgrund einer Markenrechtsverletzung (“Marken-Falle”) und angeblichem Wettbewerbsverstoß wegen einem Song (von 40!) und die Anwaltsrechnung: Immerhin 755,80 EUR für die Abmahnung als Vermeidung eines Gerichtsstreits. Dass die CDs selbst vor einiger Zeit auf den Grabbeltischen namhafter Handels-Märkte verkauft wurden bzw. von einem deutschen Label stammen, ist hinsichtlich der Abmahnung irrelevant . Ebenso – laut LG Hamburg -, dass wegen dieser Marke schon über 50 Abmahnungen bekannt sind und die Dunkelziffer wahrscheinlich viel hlher liegt.
eBay hätte die Möglichkeit nach Anzeige der Patent- und Markenrechte bestimmte Auktionen dauerhaft vom Angebot auszuschließen (Z. B. CDs auch über die EAN Erfassung und Prüfung der EAN-Nummer recht leicht und dauerhaft) und die Testkäufer der Abmahner zur Anzeige der Rechte aufzufordern. Doch an hier ist auch bei der neuen Reform wohl Fehlanzeige!
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – Beratungsseite -
Tags: Abmahnungen, AGB-Recht, eBay, Markenrecht, Markenrechtsverletzung, Markenschutzprogramm, Online-Auktionen, Online-Shop, Patentrecht, Reform, Verbraucherschutz, VeRI, WettbewerbsrechtVerwandte Artikel
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