Feb 07 2007
Verbraucherschützer warnen vor Call-Center-Angeboten
Durch die Angabe von Telefonnummern in Artikelbeschreibung, Anbieterkennzeichnung oder “Mich”-Seiten kommt es häufig zu unerwarteten Angeboten von Call-Centern für ganz andere Waren und Leistungen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat laut Artikel von heise.de vom 07.02.2007 davor gewarnt, Verträge am Telefon mit Call-Center-Mitarbeitern abzuschließen. “Viele Firmen ignorieren ganz bewusst das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das das Anbahnen von Vertragsabschlüssen am Telefon gegen den Willen der Menschen verbietet”, sagte die Telekommunikations- und Haushaltsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Brigitte Sievering-Wichers, in einem dpa-Gespräch. Die Expertin forderte beim Rechtsbewusstsein der Unternehmen anzusetzen, um Wettbewerbsvorteile durch solche Telefonaktionen zu verhindern. Für Verbraucher könnten die Verbraucherzentrale eine Abmahnung aussprechen. Nach einer Meldung von heise.de vom 07.02.2007
Tags: Abmahnungen, Anbieterkennzeichnung, Artikelbeschreibung, eCommerce, Telefonnummer, Verbraucherschutz, Vertragsschluss, WettbewerbsrechtVerwandte Artikel
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