Jan 31 2007
Neue EU-weite Kennzeichnungspflicht für E-Mail im Unternehmensbereich!
Seit Anfang diesen Jahres gilt innerhalb der Europäischen Union eine neue Kennzeichnungspflicht für E-Mails. Unternehmen, die diese nicht beachten, drohen Abmahnungen. Die Änderung wurde durch das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene “Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister” (EHUG) eingeführt. Betroffen sind Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG und GmbH & Co), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AktG), Partnerschaftsgesellschaften (PartG), und Genossenschaften (Gen).
Nach einer Meldung eines Artikels von http://www.perspektive-mittelstand.de
Tags: Abmahnungen, E-Mail-Marketing, eCommerce, geschäftlich, Kennzeichnungspflicht, Unternehmer-EigenschaftVerwandte Artikel
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