Dez 24 2006

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Abmahnwarner: Impressum und Widerrufsbelehrung nicht nur auf “mich”- Seiten

Nach einer Mitteilung des Abmahnwarners sollten Angebotsseite die Anbieterkennzeichnung (Impressum) nach TDG und die Widerrufsbelehrung verfügbar machen. Nicht abmahnfest sei es, diese Angaben lediglich auf den “mich”-Seiten eBay darzustellen.

Meldung vom 2006-12-24 durch abmahnwelle.de

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