Jul 19 2006

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KG Berlin: Widerrufsfrist bei Online-Auktion beträgt einen Monat

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 18.07.2006, 5 W 156/06
Wer als Unternehmer über eine Auktionsplattform Verkäufe tätigt, ohne dass vor Zuschlag alle Vertragsdaten in Textform mitgeteilt werden (können), der muss nach Vertragsschluss eine 1-monatige Widerrufsfrist einräumen. Kommt der Unternehmer als Anbieter dieser Pflicht nicht nach, steht einem Wettbewerber ein Klagerecht zu. Auf Grundlage dieser Mitteilung mahnte ein Abmahner, ein Verein mit Namen / URL “ehrlich-waehrt-am-laengsten.de” schon zahlreiche Shop-Betreiber ab.

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