Mrz 11 2009
BGH: Lange Standzeit beim Kauf älterer Gebrauchtwagen kein Mangel
BGH, Urteil vom 10. März 2009 – VIII ZR 34/08 – Verkäufer bei Mobile.de und anderen Plattformen können sich beruhigt zurücklehnen: Anders als im Neuwagenhandel ist eine längere Standzeit allein kein Mangel bei dem Verkauf eines Gebraucht-Autos. Dies hat nun der BGH wohl abschließend entschieden.
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