Dez 24 2006
Abmahnwarner: Impressum und Widerrufsbelehrung nicht nur auf “mich”- Seiten
Nach einer Mitteilung des Abmahnwarners sollten Angebotsseite die Anbieterkennzeichnung (Impressum) nach TDG und die Widerrufsbelehrung verfügbar machen. Nicht abmahnfest sei es, diese Angaben lediglich auf den „mich“-Seiten eBay darzustellen.
Meldung vom 2006-12-24 durch abmahnwelle.de
Kommentare deaktiviert für Abmahnwarner: Impressum und Widerrufsbelehrung nicht nur auf “mich”- Seiten